Erbschein beantragen: Alles, was Sie jetzt wissen müssen
Autor: Ralf Frerix
Ein Todesfall in der Familie bringt neben Trauer oft viele bürokratische Aufgaben mit sich. Eine davon ist die Frage: Brauche ich eigentlich einen Erbschein und wie beantrage ich ihn? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie beim Erbschein beantragen müssen, welche Unterlagen nötig sind, was es kostet und wann Sie darauf vielleicht sogar verzichten können.
Ein Todesfall in der Familie bringt neben Trauer oft viele bürokratische Aufgaben mit sich. Eine davon ist die Frage: Brauche ich eigentlich einen Erbschein und wie beantrage ich ihn? In diesem Ratgeber erklären wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie beim Erbschein beantragen müssen, welche Unterlagen nötig sind, was es kostet und wann Sie darauf vielleicht sogar verzichten können.
Was ist ein Erbschein?
Ein Erbschein ist ein amtliches Dokument, das belegt, dass Sie berechtigt sind, ein Erbe anzutreten. Er wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt, in der Regel eine Abteilung des Amtsgerichts am letzten Wohnort der verstorbenen Person. Der Erbschein genießt sogenannten „öffentlichen Glauben" (§ 2366 BGB): Banken, Behörden und andere Stellen dürfen auf seine Angaben vertrauen.
Wann ist es sinnvoll, einen Erbschein zu beantragen?
Nicht in jedem Erbfall ist ein Erbschein zwingend erforderlich. Er wird jedoch in folgenden Situationen besonders wichtig:
- Kein Testament vorhanden: Ohne letztwillige Verfügung gilt die gesetzliche Erbfolge, und der Erbschein ist der Nachweis Ihrer Erbenstellung gegenüber Dritten.
- Immobilien im Nachlass: Wer eine geerbte Immobilie ins Grundbuch eintragen lassen möchte, benötigt in der Regel einen Erbschein. Grundbuchämter akzeptieren häufig kein privates Testament als alleinigen Nachweis.
- Unternehmensanteile: Sind im Handelsregister eingetragene Firmenanteile Teil des Nachlasses, wird ein Erbschein fast immer verlangt.
- Banken und Versicherungen: Viele Geldinstitute fordern einen Erbschein, bevor sie den Zugriff auf das Konto der verstorbenen Person freigeben, insbesondere wenn keine Kontovollmacht über den Tod hinaus vorliegt.
- Streit unter Erben: Gibt es mehrere Erben und keine Einigkeit, schafft der Erbschein Klarheit über Anteile und Berechtigung.
Ist ein Erbschein zwingend notwendig?
Nein, nicht immer. In folgenden Fällen kann auf einen Erbschein verzichtet werden:
- Es liegt ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag vor, in dem die Erben namentlich genannt sind. Dieses Dokument zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll reicht häufig als Nachweis aus.
- Sie haben zu Lebzeiten der verstorbenen Person eine Kontovollmacht über den Tod hinaus erhalten.
- Sie sind lediglich pflichtteilsberechtigt, wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Erben, nicht ans Nachlassgericht.
Was braucht man, um einen Erbschein zu beantragen?- Unterlagen im Überblick
Für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Sterbeurkunde der verstorbenen Person (mit Angabe von Todeszeitpunkt und letztem Wohnort)
- Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
- Testament in beglaubigter Kopie oder Erbvertrag, falls vorhanden
- Nachweis der Erbfolge (wenn kein Testament vorliegt): z. B. Familienstammbuch, Geburtsurkunde (bei Kindern), Heiratsurkunde (bei Ehepartner)
- Angaben zu weiteren Erben und deren Adressen
- Erklärung zur Annahme der Erbschaft
- Eidesstattliche Versicherung, dass die Angaben korrekt sind (wird beim Termin am Gericht abgegeben)
- Bei Rechtsstreitigkeiten: Angaben zum laufenden Verfahren
Wie läuft das Verfahren ab? Schritt für Schritt
- Zuständiges Nachlassgericht ermitteln, verantwortlich ist das Amtsgericht am letzten Wohnort der verstorbenen Person.
- Termin vereinbaren, ein persönliches Erscheinen ist in jedem Fall notwendig, da die eidesstattliche Versicherung vor Ort abgegeben werden muss.
- Unterlagen vorbereiten und einreichen, manche Gerichte ermöglichen es, Unterlagen vorab digital zu übermitteln; einige bieten sogar die Möglichkeit, den Antrag online vorzubereiten.
- Prüfung durch das Gericht, das Nachlassgericht prüft alle Angaben und Dokumente von Amts wegen.
- Erbschein erhalten, nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie den Erbschein entweder per Post oder persönlich beim Gericht.
Wie hoch sind die Kosten für einen Erbschein?
Die Kosten für einen Erbschein sind gesetzlich im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) geregelt und richten sich nach dem Wert des Nachlasses (abzüglich etwaiger Schulden). Es fallen in der Regel zwei Gebühren an: eine für die Ausstellung des Erbscheins und eine für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung.
Beispiele für die Gesamtkosten beim Nachlassgericht:
Beim Notar kommen zusätzlich Notargebühren plus Mehrwertsteuer hinzu.
Beispiele für die Gesamtkosten beim Nachlassgericht:
| Nachlasswert | Gesamtkosten (ca.) |
|---|---|
| 10.000 € | 150 € |
| 50.000 € | 330 € |
| 110.000 € | 546 € |
| 200.000 € | 870 € |
| 500.000 € | 1.870 € |
| 1.000.000 € | 3.470 € |
Beim Notar kommen zusätzlich Notargebühren plus Mehrwertsteuer hinzu.
Können die Kosten vermieden werden?
Eine vollständige Kostenbefreiung ist kaum möglich – wer einen Erbschein benötigt, muss die gesetzlich geregelten Gebühren entrichten. Kosten vermeiden können Sie jedoch, indem Sie:
- prüfen, ob ein notarielles Testament als Alternative ausreicht (spart den Erbschein),
- zu Lebzeiten eine Kontovollmacht über den Tod hinaus einrichten lassen,
- den Antrag direkt beim Nachlassgericht stellen (statt über den Notar), das spart die Mehrwertsteuer.
Arten von Erbscheinen
Je nach Erbsituation gibt es drei verschiedene Formen:
- Alleinerbschein: Wenn Sie der einzige Erbe sind.
- Gemeinschaftlicher Erbschein: Wenn mehrere Erben vorhanden sind und alle gemeinsam handeln möchten, enthält alle Erben und ihre Anteile.
- Teilerbschein: Weist nur Ihren persönlichen Erbanteil aus; Sie können damit Auskünfte einholen, aber nicht vollständig über den Nachlass verfügen.
Besonderheit: Erbschein bei geerbten Immobilien
Wer eine Immobilie geerbt hat, steht vor einer besonderen Herausforderung: Das Grundbuch muss auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Grundbuchämter verlangen dafür in aller Regel einen Erbschein oder ein notarielles Testament. Ohne diesen Nachweis ist eine Eigentumsübertragung oder ein Verkauf der Immobilie nicht möglich.
Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuzuziehen, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet, von der Beschaffung der notwendigen Dokumente bis zur Abwicklung des Verkaufs.
Wenn Sie eine geerbte Immobilie verkaufen möchten, empfiehlt es sich, frühzeitig einen erfahrenen Immobilienmakler hinzuzuziehen, der Sie durch den gesamten Prozess begleitet, von der Beschaffung der notwendigen Dokumente bis zur Abwicklung des Verkaufs.
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Ulrike Schulze
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de
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Ralf Frerix
Betriebs- und Finanzwirt
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 040 - 866 29 199
E-Mail: ralf.frerix@wohnenimnorden.de
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Über den Autor

Ralf Frerix | Immobilienmakler im Norden
Ich bin Ralf Frerix, Immobilienmakler und geschäftsführender Gesellschafter der Wohnen im Norden GmbH. Seit über 20 Jahren bin ich auf dem norddeutschen Immobilienmarkt tätig. Ich kenne die Lagen, Preisentwicklungen und Besonderheiten in Hamburg, Kiel und der gesamten Region Schleswig-Holstein. Als Betriebs- und Finanzwirt mit handwerklichem Hintergrund bewerte ich Häuser, Wohnungen und Grundstücke nicht nur auf dem Papier, sondern mit echtem Sachverstand aus der Praxis.
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