Weniger Hürden für Balkonkraftwerke
Jetzt leichter zum Balkonkraftwerk
Balkonkraftwerk leicht gemacht
Balkonkraftwerk auch als Mieter
Die Bundesregierung hat beschlossen, die Installation von Balkonkraftwerken zu erleichtern, um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zu erhöhen. Dies soll durch Änderungen im Miet- und Wohnungseigentümerrecht erreicht werden. Somit wird es Menschen, die kein eigenes Haus besitzen, in Zukunft einfacher gemacht, eine kleine Solaranlage auf dem Balkon ihrer Wohnung zu installieren.
Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Bisher umfasst dieser Katalog bauliche Veränderungen wie den Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation, welche von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht ohne weiteres blockiert werden können.
Die Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus und liegt beim Bundestag. Nach dem Gesetzesentwurf haben Vermieter und WEG zwar weiterhin ein Mitspracherecht darüber, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird, jedoch können sie es grundsätzlich nicht verbieten. Damit wird den Bürgern die Möglichkeit gegeben, einen Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung zu leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken.
Der Immobilienmakler steht Ihnen gerne zur Verfügung, um Sie über die neuen Möglichkeiten der Installation einer Solaranlage auf dem Balkon Ihrer Wohnung zu informieren. Sie können sich auf unserer Website über die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen informieren und bei weiteren Fragen direkt mit uns Kontakt aufnehmen. Wir freuen uns, Ihnen bei der Nutzung dieser zukunftsorientierten Technologie behilflich sein zu können und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite.
Gemäß dem aktuellen Gesetzentwurf sollen Steckersolargeräte in den Katalog der privilegierten Maßnahmen aufgenommen werden. Bisher umfasst dieser Katalog bauliche Veränderungen wie den Umbau für Barrierefreiheit, E-Mobilität, Einbruchschutz und Telekommunikation, welche von Vermietern und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) nicht ohne weiteres blockiert werden können.
Die Verabschiedung des Gesetzes steht noch aus und liegt beim Bundestag. Nach dem Gesetzesentwurf haben Vermieter und WEG zwar weiterhin ein Mitspracherecht darüber, wie ein Steckersolargerät am Haus angebracht wird, jedoch können sie es grundsätzlich nicht verbieten. Damit wird den Bürgern die Möglichkeit gegeben, einen Beitrag zur umweltfreundlichen Stromerzeugung zu leisten und gleichzeitig ihre Energiekosten zu senken.
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Mehr Solarstrom - weniger Bürokratie
Das Vorhaben fügt sich ein in ein umfangreiches Maßnahmebündel, mit dem die Ampel-Regierung das Ziel verfolgt, den Anteil der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien deutlich zu erhöhen. Bereits im August wurde ein Gesetzentwurf vom Kabinett verabschiedet, der den bürokratischen Aufwand für die Besitzer von Mini-Solaranlagen reduzieren soll. Zukünftig ist es nicht mehr erforderlich, den Netzbetreiber über die Installation einer neuen Anlage zu informieren. Darüber hinaus werden im Marktstammdatenregister, in dem Anlagen zur Gas- und Stromerzeugung registriert sind, weniger Angaben erforderlich sein. Eine weitere Neuerung betrifft Balkonkraftwerke, die zukünftig mit einem Schuko-Stecker angeboten werden. Dieser Stecker passt in herkömmliche Haushaltssteckdosen und ermöglicht somit eine einfache Installation. Mit diesen Reformen möchte der Immobilienmakler seinen Kunden und Website-Besuchern attraktive Möglichkeiten bieten, um die Energieeffizienz ihrer Wohnungen zu verbessern und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.
Ab 500 Euro geht es los
Wie die Verbraucherzentrale NRW in einer Infokampagne erklärte, richten sich Balkonkraftwerke und Fördermaßnahmen diverser Kommunen speziell an Bewohnerinnen und Bewohner von Zwei- und Mehrfamilienhäusern. Im Vergleich zu großen Solaranlagen auf dem Dach können Privatpersonen die Steckersolargeräte in den meisten Fällen selbstständig anbringen, anschließen und direkt nutzen. Dementsprechend stellen Steckersolargeräte eine praktische Möglichkeit dar, um auch ohne eigene Immobilie an der Energiewende teilzunehmen und zugleich Stromkosten einzusparen.
Die Preise für solche Geräte liegen bei mindestens 500 Euro. Pro Modul lassen sich dabei jährlich in Abhängigkeit vom Standort und der Ausrichtung etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Balkonkraftwerken ihren eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen und so aktiv zum Klimaschutz beitragen. Durch die individuelle Nutzung von Solarenergie können sowohl die Umwelt als auch der Geldbeutel dauerhaft entlastet werden.
Die Preise für solche Geräte liegen bei mindestens 500 Euro. Pro Modul lassen sich dabei jährlich in Abhängigkeit vom Standort und der Ausrichtung etwa 300 Kilowattstunden Strom erzeugen. So können Verbraucherinnen und Verbraucher mit Balkonkraftwerken ihren eigenen umweltfreundlichen Strom erzeugen und so aktiv zum Klimaschutz beitragen. Durch die individuelle Nutzung von Solarenergie können sowohl die Umwelt als auch der Geldbeutel dauerhaft entlastet werden.
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Ulrike Schulze
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de
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