Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis - welcher muss es sein?
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Was ist ein Energieausweis?
Was ist ein Energieausweis oder auch Energiepass? Ein Energieausweis, auch bekannt als Energiepass, ist eine offizielle Dokumentation, die den energetischen Zustand eines Gebäudes (wie zum Beispiel eines Hauses oder einer Wohnung) festlegt. Er gibt Auskunft über den tatsächlichen oder auch geschätzten Energieverbrauch des Gebäudes und ermöglicht somit einen Vergleich verschiedener Gebäude in Bezug auf ihren Energieverbrauch. Gerade beim Verkauf oder der Vermietung von Immobilien spielt der Energieausweis eine entscheidende Rolle, indem er potenziellen Käufern und Mietinteressenten eine Einschätzung ermöglicht, wie energieeffizient das Gebäude ist und somit eine Grundlage für ihre Entscheidung bietet. Mit einem Energieausweis können Sie sicherstellen, dass Sie ein Gebäude wählen, das Ihren Ansprüchen an Energieeffizienz entspricht.

Für welche Immobilie brauche ich einen Energieausweis?
Wenn Sie überlegen, Ihr Haus oder Ihre Eigentumswohnung zu verkaufen oder zu vermieten, dann kommen Sie um einen Energieausweis nicht herum. Diese gesetzliche Verpflichtung betrifft sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude wie Bürogebäude. Natürlich gibt es einige Ausnahmen von dieser Regelung. Zum Beispiel sind sehr kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von maximal 50 qm nicht dazu verpflichtet, einen Energieausweis vorzulegen. Auch beim Verkauf eines unter Denkmalschutz stehenden Hauses entfällt diese Pflicht. Ebenso brauchen Sie keinen Energieausweis für ein Haus, das abgerissen werden soll.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Energieausweis für Eigentumswohnungen immer für das gesamte Gebäude erstellt wird und nicht für eine spezielle Wohnung. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und einer Dachgeschosswohnung im selben Haus jeweils der gleiche Energieausweis vorgelegt werden muss, auch wenn der Energieverbrauch in beiden Fällen unterschiedlich sein kann.
Wichtig zu wissen ist jedoch, dass der Energieausweis für Eigentumswohnungen immer für das gesamte Gebäude erstellt wird und nicht für eine spezielle Wohnung. Das bedeutet, dass beim Verkauf einer Erdgeschosswohnung und einer Dachgeschosswohnung im selben Haus jeweils der gleiche Energieausweis vorgelegt werden muss, auch wenn der Energieverbrauch in beiden Fällen unterschiedlich sein kann.
Wann muss der Energieausweis vorgelegt werden?
Wenn Sie beabsichtigen, ein Wohngebäude zu verkaufen oder zu vermieten, sind bestimmte Angaben und eine Vorlage des Energieausweises erforderlich. Dazu gehören Informationen über das Baujahr des Gebäudes, die Art der Heizung, den Typ des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis), den Endenergiebedarf bzw. den Endenergieverbrauch in kWh pro Quadratmeter sowie die Energieeffizienzklasse (bei neueren Energieausweisen).
Es ist von großer Bedeutung, dass der Energieausweis rechtzeitig beantragt wird, da er spätestens bei der Besichtigung der Immobilie den potenziellen Interessenten vorgelegt werden muss. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter unverzüglich nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags übergeben werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und potenzielle Interessenten umfassend informieren können.
Es ist von großer Bedeutung, dass der Energieausweis rechtzeitig beantragt wird, da er spätestens bei der Besichtigung der Immobilie den potenziellen Interessenten vorgelegt werden muss. Der Energieausweis muss dem Käufer oder Mieter unverzüglich nach Abschluss des Kauf- oder Mietvertrags übergeben werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Beantragung und Erstellung des Energieausweises für Ihre Immobilie, um sicherzustellen, dass Sie alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen und potenzielle Interessenten umfassend informieren können.

Was ist der Unterschied zwischen einen Verbrauchsausweis und einen Bedarfsausweis?
Der Unterschied zwischen einem Bedarfsausweis und einem Verbrauchsausweis besteht darin, dass der Verbrauchsausweis den tatsächlichen Energieverbrauch eines Hauses anzeigt, während der Bedarfsausweis den theoretischen Energiebedarf basierend auf einer Analyse des Hauses berechnet. Der Verbrauchsausweis wird auf der Basis der abgerechneten Verbrauchswerte der letzten 3 Jahre erstellt, während der Bedarfsausweis durch Beurteilung von Faktoren wie Dach, Wänden, Heizung und Fenstern des Gebäudes berechnet wird.
Im Falle eines vor 1977 erstellten Hauses mit weniger als 5 Wohnungen beim Verkauf muss ein Bedarfsausweis vorliegen, es sei denn, das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 wurde durch Modernisierungen erreicht. Diese Regelung gilt auch für Neubauten, bei denen weniger als 3 Abrechnungsperioden vorliegen.
Für unsere Kunden und Besucher unserer Website ist es wichtig zu wissen, dass bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt wird. Daher ist es ratsam, die Energieausweise bereits im Vorfeld zu beantragen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Unser Team von fachkundigen Experten unterstützt Sie gerne bei der Erstellung dieser Ausweise und steht Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren. Wir sind bestrebt, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Ihnen bei allen Fragen rund um Immobilien und Energieausweise zur Seite zu stehen.
Im Falle eines vor 1977 erstellten Hauses mit weniger als 5 Wohnungen beim Verkauf muss ein Bedarfsausweis vorliegen, es sei denn, das Niveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 wurde durch Modernisierungen erreicht. Diese Regelung gilt auch für Neubauten, bei denen weniger als 3 Abrechnungsperioden vorliegen.
Für unsere Kunden und Besucher unserer Website ist es wichtig zu wissen, dass bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes ein Bedarfsausweis oder ein Verbrauchsausweis benötigt wird. Daher ist es ratsam, die Energieausweise bereits im Vorfeld zu beantragen, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Unser Team von fachkundigen Experten unterstützt Sie gerne bei der Erstellung dieser Ausweise und steht Ihnen mit kompetentem Rat zur Seite.
Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, um weitere Informationen zu erhalten oder einen Termin zu vereinbaren. Wir sind bestrebt, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten und Ihnen bei allen Fragen rund um Immobilien und Energieausweise zur Seite zu stehen.
Was sagen die Werte aus dem Energieausweis aus?
Die Energieausweise Werte geben Auskunft über die Energieeffizienz eines Hauses. Sie verwenden eine Skala, die den Energiebedarf oder -verbrauch in Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr darstellt, um es dem Betrachter einfach zu machen, den energetischen Zustand des Gebäudes auf einen Blick einzuschätzen.
Beispiel Energieausweis Werte bei einem Verbrauchsausweis: Skala Energieverbrauch Wenn der Endenergieverbrauch eines Gebäudes im grünen Bereich liegt, ist es sehr energieeffizient (z.B. Neubau, Niedrigenergiehaus). Wenn die Werte im roten Bereich liegen, kann die Energieeffizienz durch Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden. Beim Bedarfsausweis ist die Skala die gleiche, jedoch zeigt sie nicht den Verbrauch, sondern den Bedarf.
Beispiel Energieausweis Werte bei einem Verbrauchsausweis: Skala Energieverbrauch Wenn der Endenergieverbrauch eines Gebäudes im grünen Bereich liegt, ist es sehr energieeffizient (z.B. Neubau, Niedrigenergiehaus). Wenn die Werte im roten Bereich liegen, kann die Energieeffizienz durch Modernisierungsmaßnahmen verbessert werden. Beim Bedarfsausweis ist die Skala die gleiche, jedoch zeigt sie nicht den Verbrauch, sondern den Bedarf.

Welcher Energieausweis ist beim Verkauf der Bessere?
Beim Verkauf eines Hauses ist es wichtig, den richtigen Energieausweis zu wählen, um die besten Verkaufschancen und den höchsten Verkaufspreis zu erzielen. Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen, wie den Verbrauchsausweis und den Bedarfsausweis, die jedoch unterschiedliche Ergebnisse liefern können.
Laut Untersuchungen kann es bei identischen Gebäuden je nach Aussteller des Energieausweises zu Abweichungen von bis zu 26% bei Verbrauchsausweisen und 108% bei Bedarfsausweisen kommen. Dadurch kann der Bedarfsausweis in vielen Fällen eine unzuverlässige Informationsquelle sein.
Ein Vorteil des preiswerteren Verbrauchsausweises ist, dass er im Durchschnitt niedrigere Energiekennwerte liefert als der teurere Bedarfsausweis. Das ermöglicht es dem Verkäufer, seine Immobilie mit einer besseren Energiebilanz anzubieten, was die Verkaufschancen erhöhen kann. Zudem muss sich ein potenzieller Käufer beim Verbrauchsausweis nicht auf theoretische Werte verlassen, sondern kann sich an realen Verbrauchswerten orientieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Hausverkauf in den meisten Fällen ein Verbrauchsausweis die bessere Wahl ist, um die besten Verkaufschancen und den höchsten Verkaufspreis zu erzielen, da es eine realistischere Energiebilanz des Hauses anzeigt und es für Käufer leichter ist, die Energieeffizienz des Hauses zu verstehen.
Laut Untersuchungen kann es bei identischen Gebäuden je nach Aussteller des Energieausweises zu Abweichungen von bis zu 26% bei Verbrauchsausweisen und 108% bei Bedarfsausweisen kommen. Dadurch kann der Bedarfsausweis in vielen Fällen eine unzuverlässige Informationsquelle sein.
Ein Vorteil des preiswerteren Verbrauchsausweises ist, dass er im Durchschnitt niedrigere Energiekennwerte liefert als der teurere Bedarfsausweis. Das ermöglicht es dem Verkäufer, seine Immobilie mit einer besseren Energiebilanz anzubieten, was die Verkaufschancen erhöhen kann. Zudem muss sich ein potenzieller Käufer beim Verbrauchsausweis nicht auf theoretische Werte verlassen, sondern kann sich an realen Verbrauchswerten orientieren.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass beim Hausverkauf in den meisten Fällen ein Verbrauchsausweis die bessere Wahl ist, um die besten Verkaufschancen und den höchsten Verkaufspreis zu erzielen, da es eine realistischere Energiebilanz des Hauses anzeigt und es für Käufer leichter ist, die Energieeffizienz des Hauses zu verstehen.
Wer darf einen Energieausweis erstellen?
Der Energiepass, auch bekannt als Energieausweis, kann ausschließlich von spezialisierten Experten ausgestellt werden. Hierzu zählen unter anderem Architekten, Innenarchitekten, Bauingenieure, Bautechniker, Gebäudeenergieberater im Handwerk sowie ausgebildete Energieberater und Schornsteinfeger. Als Laie ist es nicht gestattet, den Energieausweis eigenständig zu erstellen, da dieser ungültig wäre und Bußgelder von bis zu 10.000 EUR verhängt werden können. Als Immobilienmakler übernehmen wir die Kosten für die Ausstellung des Energieausweises und beraten Sie auch gerne bezüglich der passenden Variante für Ihre Immobilie.
Um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen, sind entsprechende Hochschulabschlüsse in Fachrichtungen wie Architektur, Innenarchitektur, Physik, Bauphysik, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik erforderlich. Alternativ kann ein Abschluss in einem anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Fachbereich mit Schwerpunkt auf einem dieser Gebiete anerkannt werden. Des Weiteren sollten handwerkliche Fähigkeiten in Bereichen wie dem Schornsteinfegerwesen, Bau, Ausbau und Anlagentechnik sowie ergänzende Fortbildungen oder Berufserfahrungen vorhanden sein.
Dank unserer Expertise und dem Fachwissen unserer Mitarbeiter können Sie sich darauf verlassen, dass der Energieausweis für Ihre Immobilie fachgerecht erstellt wird. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Energieausweis. Sprechen Sie uns einfach an!
Um einen Energieausweis ausstellen zu dürfen, sind entsprechende Hochschulabschlüsse in Fachrichtungen wie Architektur, Innenarchitektur, Physik, Bauphysik, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau oder Elektrotechnik erforderlich. Alternativ kann ein Abschluss in einem anderen naturwissenschaftlichen oder technischen Fachbereich mit Schwerpunkt auf einem dieser Gebiete anerkannt werden. Des Weiteren sollten handwerkliche Fähigkeiten in Bereichen wie dem Schornsteinfegerwesen, Bau, Ausbau und Anlagentechnik sowie ergänzende Fortbildungen oder Berufserfahrungen vorhanden sein.
Dank unserer Expertise und dem Fachwissen unserer Mitarbeiter können Sie sich darauf verlassen, dass der Energieausweis für Ihre Immobilie fachgerecht erstellt wird. Gerne stehen wir Ihnen zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen rund um das Thema Energieausweis. Sprechen Sie uns einfach an!
Was kostet ein Energieausweis?
Die Preise für einen Energieausweis sind abhängig von der Art des Ausweises: dem Bedarfs- oder Verbrauchsausweis. Bei einem Bedarfsausweis ist eine umfangreiche Gebäudebesichtigung erforderlich, um Informationen zur Dämmung, Heizung, Fenstern und dem Dach zu sammeln. Mit diesem Ansatz steigen jedoch auch die Kosten, die zwischen 400 und 500 EUR liegen können. Ein Verbrauchsausweis hingegen erfordert nicht so viele Informationen und kann oft online erstellt werden, was die Kosten auf 50 bis 100 EUR senkt. Es ist wichtig zu beachten, dass diese Kosten nur Schätzwerte sind und je nach Größe und Besonderheiten des Gebäudes variieren können. Wenn Sie einen Energieausweis benötigen, beraten wir Sie gerne und finden für Sie den passenden Ausweis zu einem fairen Preis. Sprechen Sie uns einfach an und profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Immobilienbranche.
Wie lange ist ein Energieausweis gültig?
Der Energieausweis hat in der Regel eine Gültigkeit von 10 Jahren. Es gibt jedoch Fälle, in denen ein vorzeitiger Austausch des Energieausweises erforderlich sein kann. Beispielsweise muss ein neuer Energieausweis erstellt werden, wenn der alte Ausweis nicht den Mindestanforderungen entspricht oder von einer nicht zugelassenen Person erstellt wurde, oder wenn am Gebäude relevante energetische Veränderungen vorgenommen werden. Wenn Ihr bestehender Energieausweis noch nicht älter als 10 Jahre und erfüllt die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), kann er weiterverwendet werden. Wir können Ihnen sagen, ob Ihr bestehender Ausweis den Anforderungen entspricht. Wenn dies nicht der Fall ist, wird bei Beauftragung ein neuer Energieausweis kostenlos erstellt.

Was passiert, wenn ich keinen Energieausweis vorlege?
Wenn Sie als Verkäufer oder Vermieter keinen Energieausweis vorlegen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit und es droht ein Bußgeld von bis zu 10.000 €. Auch wenn nicht jeder Interessent explizit nach dem Energieausweis fragt, sollten Sie die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen, nicht ignorieren.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Sie von spezialisierten Firmen abgemahnt werden könnten, weil Sie nicht die erforderlichen Angaben aus dem Energieausweis veröffentlicht haben. Obwohl diese Abmahnungen oft nicht juristisch haltbar sind, können sie trotzdem viel Ärger verursachen. Schließlich kann es auch beim Notar zu Problemen kommen, wenn kein Energieausweis vorliegt.
Einige Eigentümer und Käufer haben früher versucht, der Pflicht zur Vorlage des Energieausweises durch eine Klausel im Kaufvertrag zu entgehen, in der festgehalten wurde, dass kein Energieausweis vorliegt und dass der Kaufvertrag trotzdem unter Kenntnis dieses Mangels geschlossen wird. Es ist jedoch zweifelhaft, ob ein solcher Verzicht rechtlich zulässig ist, da die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises eine gesetzliche Pflicht ist. Immer mehr Notare sind der Ansicht, dass ein solcher Verzicht nicht beurkundet werden darf.
Ein weiteres Risiko besteht darin, dass Sie von spezialisierten Firmen abgemahnt werden könnten, weil Sie nicht die erforderlichen Angaben aus dem Energieausweis veröffentlicht haben. Obwohl diese Abmahnungen oft nicht juristisch haltbar sind, können sie trotzdem viel Ärger verursachen. Schließlich kann es auch beim Notar zu Problemen kommen, wenn kein Energieausweis vorliegt.
Einige Eigentümer und Käufer haben früher versucht, der Pflicht zur Vorlage des Energieausweises durch eine Klausel im Kaufvertrag zu entgehen, in der festgehalten wurde, dass kein Energieausweis vorliegt und dass der Kaufvertrag trotzdem unter Kenntnis dieses Mangels geschlossen wird. Es ist jedoch zweifelhaft, ob ein solcher Verzicht rechtlich zulässig ist, da die Verpflichtung zur Vorlage des Energieausweises eine gesetzliche Pflicht ist. Immer mehr Notare sind der Ansicht, dass ein solcher Verzicht nicht beurkundet werden darf.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Verkaufen Sie nicht unter Wert! Wir unterstützten Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Ulrike Schulze
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de
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Ralf Frerix
Betriebs- und Finanzwirt
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 040 - 866 29 199
E-Mail: ralf.frerix@wohnenimnorden.de
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Sülldorfer Landstraße 247c
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