Haus verkaufen bei Scheidung – Welche Möglichkeiten Sie jetzt haben
Was passiert mit dem gemeinsamen Haus?
Muss die Immobilie zwingend verkauft werden?
Kann einer der Partner darin wohnen bleiben?
Und wie lässt sich eine faire Lösung finden, ohne dass der Konflikt weiter eskaliert?
Der Umgang mit einer gemeinsamen Immobilie lässt sich in den meisten Fällen klar regeln – vorausgesetzt, beide Seiten kennen ihre Möglichkeiten und gehen strukturiert vor.
Was passiert mit dem Haus bei einer Scheidung?
Dazu zählt in vielen Fällen auch eine gemeinsam gekaufte Immobilie.
Stehen beide Partner im Grundbuch, gehört ihnen das Haus rechtlich meist zu gleichen Teilen. Selbst wenn nur ein Partner im Grundbuch eingetragen ist, kann der andere unter Umständen Ansprüche über den Zugewinnausgleich geltend machen. Entscheidend sind dabei mehrere Faktoren:
- Wer steht im Grundbuch?
- Wann wurde die Immobilie gekauft?
- Wie wurde der Kauf finanziert?
- Wie hoch ist der aktuelle Marktwert?
Besonders wichtig ist eine realistische Wertermittlung, denn sie bildet die Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Eine Sonderregelung gilt häufig, wenn die Immobilie bereits vor der Ehe im Besitz eines Partners war oder geerbt wurde. In solchen Fällen kann sie teilweise oder vollständig vom Zugewinnausgleich ausgenommen sein. Hier lohnt sich eine individuelle rechtliche Prüfung.
Die vier häufigsten Lösungen für das gemeinsame Haus
1. Das Haus gemeinsam verkaufen
Der gemeinsame Verkauf ist die häufigste Lösung. Dabei wird die Immobilie am Markt angeboten und der Verkaufserlös anschließend zwischen beiden Partnern aufgeteilt. Diese Variante hat einen entscheidenden Vorteil: Beide Parteien erhalten liquide Mittel und können finanziell unabhängig neu starten. In der Praxis stellt sich jedoch schnell eine Reihe organisatorischer Fragen:
- Wer organisiert den Verkauf?
- Wer führt Besichtigungen durch?
- Wie wird der Verkaufspreis festgelegt?
Ein neutraler Immobilienmakler kann hier eine wichtige Rolle spielen, da er den gesamten Prozess koordiniert und zwischen beiden Parteien vermittelt.
2. Ein Partner übernimmt die Immobilie
Manchmal möchte einer der Partner im Haus bleiben – zum Beispiel wegen der Kinder oder aus emotionalen Gründen. In diesem Fall kann der verbleibende Partner den anderen auszahlen. Voraussetzung ist eine aktuelle Marktwertbewertung der Immobilie. Der Partner, der im Haus bleibt, übernimmt dann den Eigentumsanteil des anderen und meist auch die bestehende Finanzierung. Diese Lösung scheitert allerdings häufig an der entscheidenden Frage: Reicht das Einkommen aus, um die Immobilie langfristig alleine zu finanzieren? Banken prüfen bei einer solchen Übernahme die Bonität sehr genau.
3. Übertragung der Immobilie im Zuge des Zugewinnausgleichs
In einigen Fällen wird die Immobilie vollständig auf einen Partner übertragen, während der andere Partner im Gegenzug andere Vermögenswerte erhält. Diese Lösung kann steuerliche Vorteile haben und unter bestimmten Umständen Grunderwerbsteuer sparen. Da hier rechtliche und steuerliche Aspekte eine Rolle spielen, sollte dieser Weg immer gemeinsam mit einem Notar oder Steuerberater geprüft werden.
4. Die Teilungsversteigerung
Wenn sich beide Partner überhaupt nicht einigen können, bleibt als letzte Möglichkeit die Teilungsversteigerung. Dabei wird die Immobilie über ein Gericht versteigert. Das Problem: Der erzielte Preis liegt häufig deutlich unter dem tatsächlichen Marktwert. Für beide Seiten bedeutet das meist einen finanziellen Verlust. Deshalb gilt die Teilungsversteigerung in der Praxis als letztes Mittel, wenn alle anderen Lösungswege gescheitert sind.
Steuern beim Hausverkauf nach einer Scheidung
- das Haus nach der Trennung leer steht
- ein Partner ausgezogen ist
- die Immobilie vermietet wurde
In solchen Fällen lohnt sich eine genaue steuerliche Prüfung.
Wie läuft ein Hausverkauf bei Scheidung ab?
1. Marktwert der Immobilie ermitteln
Am Anfang steht eine fundierte Bewertung der Immobilie. Sie schafft eine neutrale Grundlage für alle weiteren Entscheidungen.
2. Einigung auf den Verkauf
Beide Eigentümer müssen dem Verkauf zustimmen und einen Maklerauftrag unterschreiben.
3. Vermarktung der Immobilie
Der Makler erstellt ein Exposé, organisiert Fotos, schaltet Anzeigen auf Immobilienportalen und koordiniert Besichtigungstermine.
4. Kaufvertrag beim Notar
Sobald ein Käufer gefunden ist, wird der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet. Beide Eigentümer müssen den Vertrag unterschreiben oder eine Vollmacht erteilen.
5. Aufteilung des Verkaufserlöses
Nach der Kaufpreiszahlung wird zunächst ein möglicher Immobilienkredit abgelöst. Der verbleibende Betrag wird anschließend zwischen den Eigentümern aufgeteilt.
Warum ein Makler bei Scheidungsimmobilien besonders hilfreich ist
Neben organisatorischen Aufgaben geht es häufig auch darum, zwischen zwei Parteien zu vermitteln, die sich gerade in einer schwierigen Lebenssituation befinden. Ein erfahrener Makler sorgt dafür, dass:
- beide Seiten transparent informiert werden
- Entscheidungen auf Basis realer Marktpreise getroffen werden
- der Verkaufsprozess strukturiert und neutral abläuft
Häufige Fragen zum Hausverkauf bei Scheidung
Wenn beide Partner im Grundbuch stehen, müssen grundsätzlich beide dem Verkauf zustimmen. Verweigert einer der Partner dauerhaft die Zustimmung, kann als letzter Schritt eine Teilungsversteigerung beantragt werden.
Kann das Haus verkauft werden, bevor die Scheidung abgeschlossen ist?
Ja. Der Verkauf einer Immobilie ist rechtlich unabhängig vom Scheidungsverfahren. Viele Paare regeln den Verkauf bereits während des Trennungsjahres.
Was passiert mit dem laufenden Immobilienkredit?
Der Verkaufserlös wird in der Regel zuerst zur Ablösung des bestehenden Darlehens verwendet. Der verbleibende Betrag wird anschließend zwischen den Partnern aufgeteilt.
Was passiert, wenn der Verkaufspreis niedriger ist als der Kredit?
Dann bleibt eine Restschuld bestehen. Wenn beide Partner den Kreditvertrag unterschrieben haben, haften sie in der Regel gemeinsam dafür.
Wer zahlt die Maklerkosten?
In den meisten Fällen werden die Maklerkosten direkt aus dem Verkaufserlös beglichen, bevor der Erlös zwischen den Eigentümern verteilt wird.
Müssen beide Partner beim Notartermin anwesend sein?
Beide Eigentümer müssen den Kaufvertrag unterschreiben. Falls einer der Partner nicht persönlich erscheinen kann, ist auch eine notarielle Vollmacht möglich.
Wie lange dauert der Hausverkauf bei einer Scheidung?
Bei einer guten Zusammenarbeit beider Partner dauert der Verkaufsprozess häufig etwa drei bis sechs Monate. Kommt es zu Streitigkeiten, kann sich der Prozess deutlich verlängern.
Fazit
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de

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