Testament oder Erbvertrag: Was ist der Unterschied und was passt zu Ihnen?
Autor: Ralf Frerix
Wer seinen Nachlass regeln möchte, steht früher oder später vor einer grundlegenden Entscheidung: Soll es ein Testament sein oder ein Erbvertrag? Beide Dokumente ermöglichen es, die eigene Erbfolge selbst zu bestimmen, doch sie unterscheiden sich erheblich in Form, Wirkung und Flexibilität. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag verständlich, beantwortet die häufigsten Fragen und hilft Ihnen herauszufinden, welche Variante für Ihre Situation die richtige ist.
Wer seinen Nachlass regeln möchte, steht früher oder später vor einer grundlegenden Entscheidung: Soll es ein Testament sein oder ein Erbvertrag? Beide Dokumente ermöglichen es, die eigene Erbfolge selbst zu bestimmen, doch sie unterscheiden sich erheblich in Form, Wirkung und Flexibilität. Dieser Ratgeber erklärt den Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag verständlich, beantwortet die häufigsten Fragen und hilft Ihnen herauszufinden, welche Variante für Ihre Situation die richtige ist.
Was ist ein Testament?
Ein Testament, auch „letztwillige Verfügung" genannt, ist eine einseitige Willenserklärung, mit der eine Person (der Erblasser) festlegt, was nach ihrem Tod mit ihrem Vermögen geschehen soll. Das Besondere: Ein Testament kann jederzeit und ohne Angabe von Gründen geändert oder widerrufen werden, allein durch den Erblasser.
Welche Arten von Testamenten gibt es?
Welche Arten von Testamenten gibt es?
- Handschriftliches Testament (eigenhändiges Testament) Das einfachste und günstigste Testament: vollständig von Hand geschrieben und unterschrieben, ohne Notar. Kein Drucker, kein Laptop – der gesamte Text muss eigenhändig verfasst sein. Datum und Ort sollten ebenfalls angegeben werden.
- Notarielles Testament Wird vor einem Notar errichtet und von diesem beurkundet. Teurer, aber rechtssicherer – der Notar prüft die Formgültigkeit und berät. Besonders empfehlenswert bei komplexen Vermögensverhältnissen oder wenn Immobilien eine zentrale Rolle spielen.
- Gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament) Nur für Eheleute und eingetragene Lebenspartner möglich. Beide Partner setzen sich gegenseitig als Alleinerben ein, die Kinder oder andere Personen erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Das Berliner Testament kann nach dem Tod eines Partners nur noch eingeschränkt geändert werden.
Was ist ein Erbvertrag?
Ein Erbvertrag ist eine vertragliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Personen über die Erbfolge. Im Gegensatz zum Testament ist er bindend für alle Beteiligten, er kann nicht einseitig geändert oder widerrufen werden. Änderungen sind grundsätzlich nur einvernehmlich und erneut notariell möglich. Ein Erbvertrag muss zwingend vor einem Notar geschlossen werden. Er eignet sich besonders für Paare ohne Trauschein, Geschäftspartner oder Situationen, in denen eine verbindliche gegenseitige Absicherung gewünscht wird.
Testament oder Erbvertrag: Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick
Der Unterschied zwischen Testament und Erbvertrag lässt sich am besten in einer direkten Gegenüberstellung veranschaulichen:
| Merkmal | Testament | Erbvertrag |
|---|---|---|
| Form | Handschriftlich oder notariell | Immer notariell |
| Widerrufbarkeit | Jederzeit einseitig möglich | Nur einvernehmlich oder durch Rücktrittsrecht |
| Bindungswirkung | Keine – vollständig frei änderbar | Bindend für alle Vertragsparteien |
| Beteiligte | Eine Person (oder Eheleute gemeinsam) | Mindestens zwei Personen |
| Kosten | Kostenlos (handschriftlich) oder Notargebühren | Immer Notargebühren |
| Geeignet für | Alleinstehende, Ehepaare (Berliner Testament) | Unverheiratete Paare, Patchwork-Familien, Unternehmensnachfolge |
| Flexibilität | Sehr hoch | Gering |
Welchen Vorteil hat der Erbvertrag gegenüber dem Testament?
Der entscheidende Vorteil des Erbvertrags liegt in seiner Verlässlichkeit und Verbindlichkeit, für beide Seiten. Wer als Erbe eingesetzt wird, kann darauf vertrauen, dass diese Entscheidung nicht heimlich und einseitig rückgängig gemacht wird. Das Testament bietet diesen Schutz nicht: Der Erblasser kann es jederzeit ohne Wissen anderer ändern oder widerrufen.
Die wichtigsten Vorteile des Erbvertrags im Überblick:
Die wichtigsten Vorteile des Erbvertrags im Überblick:
- Rechtssicherheit für den Begünstigten: Einmal geschlossen, schützt der Erbvertrag den eingesetzten Erben dauerhaft vor einer einseitigen Änderung.
- Gegenseitige Absicherung: Beide Parteien machen verbindliche Zusagen – ideal für unverheiratete Paare, die sich gegenseitig absichern möchten.
- Gegenleistungsverknüpfung möglich: Ein Erbvertrag kann mit einer Gegenleistung verknüpft werden – zum Beispiel Pflegeleistungen oder finanzielle Unterstützung zu Lebzeiten. Diese Verknüpfung ist im Testament nicht möglich.
- Schutz vor nachträglichen Änderungen: Gerade bei Patchwork-Familien oder Unternehmensnachfolgen schafft der Erbvertrag klare Verhältnisse, die nicht durch spätere Entscheidungen einseitig aufgebrochen werden können.
- Stärkere Rechtswirkung: Im Konfliktfall hat der Erbvertrag gegenüber einem späteren, widersprechenden Testament in der Regel Vorrang.
Wann ist ein Erbvertrag sinnvoll?
Ein Erbvertrag empfiehlt sich besonders in folgenden Lebenssituationen:
- Unverheiratete Paare: Da unverheiratete Partner nach gesetzlicher Erbfolge nichts erben, ist der Erbvertrag das stärkste Mittel zur gegenseitigen Absicherung – verbindlicher als ein gemeinsames Testament, das Ehepaaren vorbehalten ist.
- Patchwork-Familien: Wenn Kinder aus verschiedenen Beziehungen vorhanden sind, schafft der Erbvertrag klare Regelungen, die nicht nachträglich zulasten einzelner Familienmitglieder geändert werden können.
- Unternehmensübergabe: Soll ein Betrieb an einen bestimmten Nachfolger übergehen, sichert der Erbvertrag diese Entscheidung verbindlich ab – für alle Beteiligten.
- Pflegevereinbarungen: Wer jemanden zu Lebzeiten pflegt oder finanziell unterstützt und dafür als Erbe eingesetzt werden soll, profitiert vom Erbvertrag, weil die Einsetzung nicht einseitig widerrufen werden kann.
- Wenn Verlässlichkeit wichtiger ist als Flexibilität: Sind die Lebensumstände stabil und besteht ein starkes gegenseitiges Vertrauen, überwiegen die Vorteile der Bindungswirkung.
Kann ein Erbvertrag durch ein Testament aufgehoben werden?
Diese Frage stellt sich häufig und die kurze Antwort lautet: In der Regel nein. Ein einseitig errichtetes Testament kann einen bestehenden Erbvertrag grundsätzlich nicht außer Kraft setzen. Das ist einer der wesentlichsten Unterschiede zwischen Testament und Erbvertrag.
Konkret bedeutet das: Wer nach Abschluss eines Erbvertrags ein Testament errichtet, das den Vertragsregelungen widerspricht, kann damit den Erbvertrag nicht einseitig aushebeln. Der Erbvertrag hat Vorrang, die erbvertraglichen Verfügungen bleiben wirksam.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Änderung oder Aufhebung möglich ist:
Konkret bedeutet das: Wer nach Abschluss eines Erbvertrags ein Testament errichtet, das den Vertragsregelungen widerspricht, kann damit den Erbvertrag nicht einseitig aushebeln. Der Erbvertrag hat Vorrang, die erbvertraglichen Verfügungen bleiben wirksam.
Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen eine Änderung oder Aufhebung möglich ist:
- Einvernehmliche Aufhebung: Alle Vertragsparteien können den Erbvertrag notariell aufheben und anschließend ein neues Testament errichten.
- Vertragliches Rücktrittsrecht: Wenn im Erbvertrag selbst ein Rücktrittsrecht vereinbart wurde, kann dieser Vorbehalt genutzt werden.
- Gesetzliches Rücktrittsrecht (§ 2294 BGB): Unter bestimmten Umständen – etwa bei einer schweren Verfehlung des Begünstigten gegenüber dem Erblasser – erlaubt das Gesetz einen Rücktritt.
- Anfechtung: Ein Erbvertrag kann unter engen Voraussetzungen angefochten werden, z. B. bei arglistiger Täuschung oder Irrtum.
Was ist der Unterschied zwischen dem Berliner Testament und einem Erbvertrag?
Auf den ersten Blick ähneln sich das Berliner Testament und der Erbvertrag – beide regeln die gegenseitige Absicherung zweier Personen. Doch sie unterscheiden sich grundlegend:
Das Berliner Testament ist das klassische Instrument für verheiratete Paare: Der erste Partner setzt den anderen als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Es kann, solange beide leben, noch geändert werden. Nach dem Tod des ersten Partners ist die Bindungswirkung stärker, lässt aber noch Spielraum.
Der Erbvertrag gilt für alle, auch für unverheiratete Paare und bindet beide Parteien sofort. Er kann mit Gegenleistungen verknüpft und deutlich individueller gestaltet werden. Dafür ist immer ein Notar erforderlich.
Kurz gesagt: Das Berliner Testament ist einfacher und günstiger, der Erbvertrag ist verbindlicher und flexibler in der Gestaltung, aber nicht in der Änderung.
| Merkmal | Berliner Testament | Erbvertrag |
|---|---|---|
| Wer kann es nutzen? | Nur Eheleute und eingetr. Lebenspartner | Beliebige Personen (Paare, Familie, Fremde) |
| Form | Handschriftlich oder notariell möglich | Immer notariell |
| Bindungswirkung | Nach Tod des ersten Partners eingeschränkt änderbar | Sofort und dauerhaft bindend für beide Seiten |
| Änderung zu Lebzeiten | Jederzeit einvernehmlich möglich | Nur einvernehmlich oder mit Rücktrittsrecht |
| Inhalt | Gegenseitige Einsetzung als Alleinerben | Frei gestaltbar, auch mit Gegenleistungen |
| Schutz des Begünstigten | Geringer – Änderungen zu Lebzeiten möglich | Höher – einseitige Änderungen ausgeschlossen |
Das Berliner Testament ist das klassische Instrument für verheiratete Paare: Der erste Partner setzt den anderen als Alleinerben ein, die Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Partners. Es kann, solange beide leben, noch geändert werden. Nach dem Tod des ersten Partners ist die Bindungswirkung stärker, lässt aber noch Spielraum.
Der Erbvertrag gilt für alle, auch für unverheiratete Paare und bindet beide Parteien sofort. Er kann mit Gegenleistungen verknüpft und deutlich individueller gestaltet werden. Dafür ist immer ein Notar erforderlich.
Kurz gesagt: Das Berliner Testament ist einfacher und günstiger, der Erbvertrag ist verbindlicher und flexibler in der Gestaltung, aber nicht in der Änderung.
Wann ist ein Testament sinnvoll?
Ein Testament ist die richtige Wahl, wenn Sie:
- allein entscheiden möchten und sich die Freiheit vorbehalten wollen, Ihre Verfügung jederzeit zu ändern
- unkomplizierte Vermögensverhältnisse haben
- als Ehepaar eine gegenseitige Absicherung wünschen (Berliner Testament)
- keine dauerhafte Bindung gegenüber einer anderen Person eingehen möchten
- Kosten sparen wollen, ein handschriftliches Testament ist kostenlos
Testament Haus oder Erbvertrag: Was gilt bei Immobilien?
Immobilien sind häufig der bedeutendste Vermögenswert im Nachlass und genau deshalb lohnt es sich, die Weitergabe des eigenen Hauses besonders sorgfältig zu planen. Wer sein Haus per Testament oder per Erbvertrag übertragen möchte, hat dabei unterschiedliche Möglichkeiten.
Testament Haus: Wer sein Haus über ein Testament vererben möchte, sollte auf ein notarielles Testament setzen. Ein handschriftliches Testament reicht Grundbuchämtern häufig nicht aus, sie verlangen dann zusätzlich einen Erbschein, was Zeit und Geld kostet. Ein notarielles Testament hingegen wird als ausreichender Nachweis der Erbfolge anerkannt und beschleunigt die Grundbuchumschreibung erheblich.
Erbvertrag Haus: Wer sein Haus verbindlich an eine bestimmte Person weitergeben möchte, zum Beispiel an den unverheirateten Partner oder einen Pflegenden, ist mit einem Erbvertrag gut beraten. Der Erbvertrag stellt sicher, dass diese Entscheidung nicht nachträglich einseitig rückgängig gemacht werden kann. Besonders bei Patchwork-Familien oder wenn mehrere potenzielle Erben vorhanden sind, schafft der Erbvertrag klare Verhältnisse und schützt vor späteren Erbstreitigkeiten rund um die Immobilie.
Ohne jede Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, was oft zu Erbengemeinschaften führt. Mehrere Erben, die sich ein Haus teilen, können im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung gezwungen werden, in der Regel der schlechteste Weg, eine Immobilie zu verwerten.
Für Immobilieneigentümer gilt grundsätzlich: Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag bietet die größte Rechtssicherheit und erleichtert im Erbfall die Grundbuchumschreibung erheblich.
Testament Haus: Wer sein Haus über ein Testament vererben möchte, sollte auf ein notarielles Testament setzen. Ein handschriftliches Testament reicht Grundbuchämtern häufig nicht aus, sie verlangen dann zusätzlich einen Erbschein, was Zeit und Geld kostet. Ein notarielles Testament hingegen wird als ausreichender Nachweis der Erbfolge anerkannt und beschleunigt die Grundbuchumschreibung erheblich.
Erbvertrag Haus: Wer sein Haus verbindlich an eine bestimmte Person weitergeben möchte, zum Beispiel an den unverheirateten Partner oder einen Pflegenden, ist mit einem Erbvertrag gut beraten. Der Erbvertrag stellt sicher, dass diese Entscheidung nicht nachträglich einseitig rückgängig gemacht werden kann. Besonders bei Patchwork-Familien oder wenn mehrere potenzielle Erben vorhanden sind, schafft der Erbvertrag klare Verhältnisse und schützt vor späteren Erbstreitigkeiten rund um die Immobilie.
Ohne jede Regelung greift die gesetzliche Erbfolge, was oft zu Erbengemeinschaften führt. Mehrere Erben, die sich ein Haus teilen, können im schlimmsten Fall zur Teilungsversteigerung gezwungen werden, in der Regel der schlechteste Weg, eine Immobilie zu verwerten.
Für Immobilieneigentümer gilt grundsätzlich: Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag bietet die größte Rechtssicherheit und erleichtert im Erbfall die Grundbuchumschreibung erheblich.
Was kostet ein Testament, was kostet ein Erbvertrag?
Testament:
- Handschriftliches Testament: kostenlos
- Notarielles Testament: Notargebühren richten sich nach dem Nachlasswert, z. B. ca. 273 € bei einem Vermögen von 110.000 €
- Immer notariell – Kosten wie beim notariellen Testament, ggf. höher bei mehreren Beteiligten und komplexen Regelungen
Häufige Fragen zu Testament und Erbvertrag
Kann ich ein Testament machen, obwohl ich noch jung bin?
Ja, ab 16 Jahren ist ein notarielles Testament möglich, ab 18 Jahren auch ein handschriftliches. Es ist nie zu früh, Vorsorge zu treffen.
Gilt ein handschriftliches Testament ohne Notar wirklich?
Ja, sofern es vollständig handgeschrieben, unterschrieben und nicht durch ein späteres Testament widerrufen wurde. Bei Immobilien kann das Grundbuchamt jedoch einen Erbschein verlangen.
Was passiert, wenn ich kein Testament und keinen Erbvertrag habe?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben nach einem festen Schlüssel. Unverheiratete Partner gehen dabei vollständig leer aus.
Kann ich meinen Erbvertrag-Partner enterben?
Nicht einseitig. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum Testament – der Erbvertrag schützt den Begünstigten dauerhaft, sofern kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.
Ja, ab 16 Jahren ist ein notarielles Testament möglich, ab 18 Jahren auch ein handschriftliches. Es ist nie zu früh, Vorsorge zu treffen.
Gilt ein handschriftliches Testament ohne Notar wirklich?
Ja, sofern es vollständig handgeschrieben, unterschrieben und nicht durch ein späteres Testament widerrufen wurde. Bei Immobilien kann das Grundbuchamt jedoch einen Erbschein verlangen.
Was passiert, wenn ich kein Testament und keinen Erbvertrag habe?
Dann gilt die gesetzliche Erbfolge. Ehepartner und Kinder erben nach einem festen Schlüssel. Unverheiratete Partner gehen dabei vollständig leer aus.
Kann ich meinen Erbvertrag-Partner enterben?
Nicht einseitig. Das ist einer der wichtigsten Unterschiede zum Testament – der Erbvertrag schützt den Begünstigten dauerhaft, sofern kein Rücktrittsrecht vereinbart wurde.
Fazit: Testament oder Erbvertrag – was ist besser?
Beim Testament oder Erbvertrag gibt es keine pauschale Antwort. Als Faustregel gilt:
Sie haben ein Haus geerbt oder möchten Ihre Immobilie im Erbfall optimal absichern? Wohnenimnorden begleitet Sie – von der ersten Frage bis zur richtigen Lösung.
- Testament → wenn Sie flexibel bleiben möchten und Ihre Situation sich noch ändern kann
- Berliner Testament → wenn Sie als Ehepaar sich gegenseitig unkompliziert absichern möchten
- Erbvertrag → wenn Verlässlichkeit und gegenseitige Bindung wichtiger sind als Flexibilität – besonders für unverheiratete Paare, Patchwork-Familien und Unternehmensnachfolgen
Sie haben ein Haus geerbt oder möchten Ihre Immobilie im Erbfall optimal absichern? Wohnenimnorden begleitet Sie – von der ersten Frage bis zur richtigen Lösung.
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Verkaufen Sie nicht unter Wert! Wir unterstützten Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Ulrike Schulze
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de

Ralf Frerix
Betriebs- und Finanzwirt
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 040 - 866 29 199
E-Mail: ralf.frerix@wohnenimnorden.de
Betriebs- und Finanzwirt
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 040 - 866 29 199
E-Mail: ralf.frerix@wohnenimnorden.de
Das könnte Sie auch interessieren
Immobilienmakler bei Scheidung: So verkaufen Sie Ihre Immobilie richtig
09.05.2026 - Das gemeinsame Haus, zwei verschiedene Meinungen und plötzlich stellt sich die Frage: Was passiert jetzt mit der Immobilie? Wir zeigen, wie Sie auch in der Scheidung den besten Preis erzielen. weiterlesenImmobilienbewertung bei Scheidung
05.04.2026 - Eine Scheidung wirft viele Fragen auf, besonders wenn eine gemeinsame Immobilie im Spiel ist. Wem gehört das Haus? Wie wird es bewertet? Und was passiert, wenn sich beide Parteien nicht einigen können? Der Immobilienwert ist ... weiterlesenScheidung: Haus verkaufen, aber der Ex-Partner will nicht – was jetzt?
22.03.2026 - Scheidung beschlossen, Haus gemeinsam – und nun? Damit der Verkauf nicht zum nächsten Streitpunkt wird: Die wichtigsten Schritte, Rechte und Fehler, die Sie kennen sollten. weiterlesenZugewinnausgleich bei Scheidung
22.03.2026 - Was Ihr Ehepartner beim Zugewinnausgleich legal mit Ihrer Immobilie machen darf, wissen die wenigsten – bis die Scheidung kommt. Jetzt informieren, bevor es zu spät ist.
weiterlesen
Über den Autor

Ralf Frerix | Immobilienmakler im Norden
Ich bin Ralf Frerix, Immobilienmakler und geschäftsführender Gesellschafter der Wohnen im Norden GmbH. Seit über 20 Jahren bin ich auf dem norddeutschen Immobilienmarkt tätig. Ich kenne die Lagen, Preisentwicklungen und Besonderheiten in Hamburg, Kiel und der gesamten Region Schleswig-Holstein. Als Betriebs- und Finanzwirt mit handwerklichem Hintergrund bewerte ich Häuser, Wohnungen und Grundstücke nicht nur auf dem Papier, sondern mit echtem Sachverstand aus der Praxis.
Telefon: 04347 - 73 03 499
ralf.frerix@wohnen-im-norden.de
Telefon: 04347 - 73 03 499
ralf.frerix@wohnen-im-norden.de
Bewertungen
News
Testament oder Erbvertrag
21.05.2026 - Wer seinen Nachlass regeln möchte, steht vor einer grundlegenden Frage: Testament oder Erbvertrag? Beide haben... weiter
Erbschein beantragen: Alles, was Sie jetzt wissen müssen
21.05.2026 - Ein Todesfall bringt nicht nur Trauer, sondern auch bürokratische Pflichten. Wer als Erbe über Konten oder Imm... weiter
Ratgeber-Beiträge
Welche Pflichten haben Hauseigentümer beim Hauskauf
Das Heizungsgesetz mit seinen Pflichten zur energetischen Sanierung hat für viele Unklarhe... weiterSolarpflicht bei Dachsanierung in Hamburg
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll größer werden. Deshalb hat... weiterRechte von Vermietern bei Wohnungsbesichtigung
Vermieterinnen und Vermieter benötigen stichhaltige Gründe für eine Wohnungsbesichtigung. ... weiterHaus kaufen - Heizung tauschen - Förderung ab 2024
Ab dem 1. Januar 2024 tritt die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Kraft... weiterHamburg: Bauanträge nur noch digital ab 01.01.2024
In Hamburg wurde das baurechtliche Genehmigungsverfahren revolutioniert und vollständig di... weiterEZB - Zinsentscheid - Immobilienpreise 2024
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat momentan keine Pläne, ihre Geldpolitik zu lockern: D... weiterHome Staging - Das wertet Ihre Immobilie auf
Home Staging gewinnt beim Verkauf von Immobilien in Deutschland zunehmend an Bedeutung. Sc... weiterImmobilienverkauf im Alter in Wedel und Umgebung
Als Senior sind Sie bereits im Ruhestand und besitzen eine Immobilie in Wedel? Sie möchten... weiterGeldwäschegesetz (GwG) bei Immobilien
Geldwäsche - das klingt nach organisiertem Verbrechen und internationaler Kriminalit... weiterScheidung - Trennung - Immobilie
Was passiert mit der Immobilie bei einer Trennung. Wie ist der Ablauf? Wer bekommt wie vi... weiterBalkonkraftwerk ohne Hürden
Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll größer werden. Deshalb hat... weiterWissenswertes rund um den Bodenrichtwert in Hamburg
Sie möchten eine Immobilie verkaufen in Hamburg? Wissen Sie schon, wie viel Sie für Ihr Gr... weiterGrundbuch und Grundbucheintrag – gut zu wissen
Im Zuge eines Immobilienverkaufs spielen das Grundbuch und der Grundbucheintrag eine äußer... weiterErbbaurecht – So profitieren Sie dauerhaft von Ihrem Grundstück
Besitzen Sie in Kiel ein Grundstück? Möchten Sie es jedoch nicht verkaufen? Dann ist mögli... weiterNotartermin – Alles unter Dach und Fach
Endlich ist es soweit: Der Notartermin steht an. Damit rückt der erfolgreiche Verkauf Ihre... weiterEnergieausweis
Energieausweis oder Energiepass - Was ist das?Ein Energieausweis, auch Energiepass genannt... weiter
Unsere Partner
Unsere neuesten Objekte
-
Altenholz-Stift: Außergewöhnliches Einfamilienhaus mit privater Schwimmhalle und ruhiger Gartenoase
-
Kiel-Ravensberg: Helle 2-Zi.-Whg. mit großem Südbalkon, Carport und Aufzug, barrierearm
-
Molfsee - Außergewöhnlich gepflegte Immobilie mit Wintergarten, viel Platz und großem Grundstück
-
Preetz- Großzügiges und solides Einfamilienhaus mit vielseitig nutzbarem Anbau
-
Hamburg Rissen: Gepflegter Bungalow mit schönem Grundstück in attraktiver Lage Ausbaureserve
-
Hamburg-Zylinderviertel: Verwunschenes Anwesen mit parkähnlichem Grundstück und würdigem Buchenhain
-
Langwedel - Modernes Schwedenhaus mit dem Zauber von Bullerbü und sehr viel Platz zum Leben
-
Schwentinental/ Klausdorf: Gepflegte Doppelhaushälfte in familienfreundlicher Umgebung
























