Immobilienbewertung Erbschaft: So ermitteln Sie den Wert Ihrer Immobilie richtig
Wenn Sie eine Immobilie erben, geht es schnell um viel Geld – vor allem wegen der Erbschaftssteuer. Die zentrale Frage lautet dann: Was ist das Haus eigentlich wert? Genau hier setzt die Immobilienbewertung bei Erbschaft an. Wir erklären Ihnen verständlich, wie die Bewertung funktioniert, wer sie vornimmt und wie Sie selbst den Wert realistisch einschätzen.
Wie berechnet man den Wert einer Immobilie für die Erbschaftssteuer?
Für die Erbschaftssteuer zählt nicht irgendein geschätzter Preis, sondern der sogenannte Verkehrswert (auch „gemeiner Wert“). Dieser entspricht dem Preis, der am Markt realistischerweise erzielt werden könnte. Das Finanzamt ermittelt diesen Wert nach festen gesetzlichen Vorgaben aus dem Bewertungsgesetz (BewG). Dabei kommen drei standardisierte Verfahren zum Einsatz:
Wichtig zu wissen: Das Finanzamt arbeitet mit vereinfachten Modellen ohne Besichtigung, was dazu führen kann, dass der angesetzte Wert vom echten Marktpreis abweicht.
- Vergleichswertverfahren → basiert auf Verkaufspreisen ähnlicher Immobilien (typisch für Häuser und Wohnungen)
- Ertragswertverfahren→ relevant bei vermieteten Immobilien (Mieteinnahmen stehen im Fokus)
- Sachwertverfahren → wird genutzt, wenn keine Vergleichsdaten vorliegen (z. B. bei individuellen Häusern)
Wichtig zu wissen: Das Finanzamt arbeitet mit vereinfachten Modellen ohne Besichtigung, was dazu führen kann, dass der angesetzte Wert vom echten Marktpreis abweicht.
Wie ermittle ich den Wert des Hauses, das ich geerbt habe?
Unabhängig vom Finanzamt sollten Sie den Immobilienwert immer selbst prüfen, besonders wenn Sie verkaufen oder die Steuerlast optimieren möchten.
Diese Möglichkeiten haben Sie:
1. Online-Immobilienbewertung
Extra-Tipp: Wird die Immobilie innerhalb eines Jahres verkauft und liegt der Verkaufspreis unter dem Steuerwert, kann dieser niedrigere Preis angesetzt werden.
Diese Möglichkeiten haben Sie:
1. Online-Immobilienbewertung
- schnell & kostenlos
- ideal für eine erste Orientierung
- praxisnah und marktbezogen
- oft kostenlos, da Makler den Verkauf im Blick haben
- rechtssicher und exakt
- sinnvoll bei Streit, Erbengemeinschaften oder hoher Steuerlast
Extra-Tipp: Wird die Immobilie innerhalb eines Jahres verkauft und liegt der Verkaufspreis unter dem Steuerwert, kann dieser niedrigere Preis angesetzt werden.
Wie berechnet das Nachlassgericht den Wert einer Immobilie?
Viele gehen davon aus, dass das Nachlassgericht den Immobilienwert festlegt, das ist ein Irrtum.
Fakt ist:
Fakt ist:
- Das Nachlassgericht bewertet Immobilien nicht selbst
- Es nutzt höchstens grobe Angaben für Verfahrenswerte oder Gebühren
- Die verbindliche Bewertung übernimmt ausschließlich das Finanzamt
Wie wird ein Haus bei der Erbschaftssteuer bewertet?
Die Bewertung folgt klaren Regeln, allerdings nicht immer der Realität des Marktes. Das Finanzamt ermittelt den sogenannten Grundbesitzwert, der die Basis für die Steuer ist.
Dabei gelten einige Besonderheiten:
- Typisierte Bewertung statt Einzelfallprüfung→ individuelle Mängel oder Renovierungsstau werden oft nicht berücksichtigt
- Bodenrichtwerte als Grundlage→ Lage hat großen Einfluss
- Abschläge möglich→ z. B. 10 % bei vermieteten Wohnimmobilien
- Neue Bewertungsregeln seit 2023→ können zu höheren Immobilienwerten führen
Der vom Finanzamt festgelegte Wert entspricht nicht immer dem tatsächlichen Marktpreis, Abweichungen sind keine Seltenheit.
Warum eine eigene Immobilienbewertung bei Erbschaft sinnvoll ist
Eine unabhängige Bewertung hilft Ihnen, fundierte Entscheidungen zu treffen:
- realistischen Verkaufspreis festlegen
- Streit in der Erbengemeinschaft vermeiden
- Steuerlast prüfen und ggf. senken
- wirtschaftlich sinnvolle Nutzung planen
Fazit: Immobilienbewertung bei Erbschaft strategisch angehen
Die Immobilienbewertung bei Erbschaft ist ein zentraler Schritt mit direkten finanziellen Auswirkungen.
Das sollten Sie mitnehmen:
Das sollten Sie mitnehmen:
- Grundlage ist immer der Verkehrswert zum Zeitpunkt des Erbfalls
- Das Finanzamt nutzt standardisierte Verfahren
- Der ermittelte Wert ist nicht automatisch der reale Marktpreis
- Eine eigene Bewertung schafft Sicherheit und kann Steuern sparen
Professionelle Unterstützung bei der Immobilienbewertung
Die Bewertung einer geerbten Immobilie ist komplex und oft mit Unsicherheiten verbunden. Genau hier kommen wir ins Spiel: Wohnen im Norden unterstützt Sie dabei, den realistischen Marktwert Ihrer Immobilie zu ermitteln: transparent, fundiert und mit regionaler Marktkenntnis. Ob erste Einschätzung oder detaillierte Bewertung: Wir begleiten Sie Schritt für Schritt und helfen Ihnen, die richtigen Entscheidungen für Ihre Immobilie zu treffen
Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen?
Verkaufen Sie nicht unter Wert! Wir unterstützten Sie gerne beim Verkauf Ihrer Immobilie.

Ulrike Schulze
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de
Immobilienkauffrau und
Sachverständige für Immobilienwertermittlung (IHK)
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 04347 - 73 90 920
E-Mail: ulrike.schulze@wohnenimnorden.de

Ralf Frerix
Betriebs- und Finanzwirt
- Immobilienbewertung & Verkauf -
Telefon: 040 - 866 29 199
E-Mail: ralf.frerix@wohnenimnorden.de
Betriebs- und Finanzwirt
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Telefon: 040 - 866 29 199
E-Mail: ralf.frerix@wohnenimnorden.de
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